Verfahren bei Anfragen von Mitgliedern des Interregionalen Parlamentarier-Rates (IPR) sowie Stellungnahmeersuchen des IPR an die Exekutiven des Gipfels Saarland, Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz, Wallonische Region, Französische Gemeinschaft Belgiens, Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens (Gipfel)


(Vorgeschlagen vom Gipfelvorsitz am 19.4.2002;
vom IPR am 21.6.2002 angenommen)

1. Vorbemerkung

- Ausgangspunkt der folgenden Ausführungen ist die durch die Mitglieder des Gipfels auf höchster politischer Ebene gemeinsam erklärte Bereitschaft, Anfragen von Mitgliedern des IPR oder Stellungnahmeersuchen des IPR-Plenums auf freiwilliger Basis und ohne (verfassungs-)rechtliche Verpflichtung zu beantworten. Dieser Beschluss wurde durch die Bitte an den jeweiligen Gipfelvorsitz ergänzt, bei der Beantwortung eine Koordinierungsfunktion zu übernehmen, d.h. einerseits die Anfragen und Stellungnahmeersuchen des IPR den Exekutiven zuzuleiten und andererseits die Antworten zu sammeln und dem IPR zur Verfügung zu stellen.

- Die nachfolgenden Ausführungen versuchen auf dieser Grundlage einen Verfahrensvorschlag für die Behandlung von IPR-Anfragen und -Stellungnahmeersuchen zu formulieren. Dieses erfolgt unabhängig von Fragen der Zusammensetzung und des Status des IPR, die nicht Gegenstand der Ausführungen sind.

2. Anfragen von IPR- Mitgliedern

a) Einreichung der Anfrage beim IPR- Präsidenten

- Ein IPR-Mitglied verfasst eine schriftliche Anfrage zur Beantwortung durch eine, mehrere oder alle Exekutiven des Gipfels.

- Diese Anfrage sendet es, gekennzeichnet als Anfrage auf Grundlage der IPR- Geschäftsordnung, ausschließlich an den Präsidenten des IPR. Da der Sitz des IPR sich in Luxemburg befindet, werden Anfragen an folgende Adresse gerichtet :

Präsident des Interregionalen Parlamentarier-Rates
19, rue du Marché-aux-Herbes
L-1728 Luxemburg

- Eine parallele Bezugnahme auf die Geschäftsordnungen der Parlamente der einzelnen Partner, z.B. die Geschäftsordnung des Landtags des Saarlandes, sollte unbedingt unterbleiben. Mit anderen Worten : Der Abgeordnete sollte bei parlamentarischen Anfragen deutlich zwischen einer herkömmlichen Anfrage an seine Exekutive und einer IPR-Anfrage an eine oder mehrere Exekutiven des Gipfels unterscheiden. Denn es gelten unterschiedliche Verfahren und Fristen.

b) Übersetzung und Weiterleitung an den Gipfelvorsitz sowie die beteiligten Parlamente durch den IPR-Präsidenten

- Spätestens der IPR-Präsident veranlasst eine Übersetzung, damit die Anfrage in französischer und deutscher Sprache vorliegt. Im Hinblick auf die Gewaltenteilung sollte die Übersetzung der Anfrage seitens des IPR (und nicht durch den Vorsitz des Gipfels der Exekutiven) erfolgen, damit sichergestellt ist, dass bei der Übersetzung die ursprüngliche Intention des Fragestellers gewahrt wird.

- Der IPR-Präsident übermittelt die Anfrage mit der Bitte um Einholung der Antworten der oder des Adressaten an den Vorsitz des Gipfels.

- Der IPR-Präsident übermittelt die Anfrage nachrichtlich an alle am IPR beteiligten Parlamente.

c) Information der IPR-Mitglieder (und der übrigen Parlamentarier) über die Anfrage durch ihre Parlamente

- Die am IPR beteiligten Parlamente können die Anfrage nachrichtlich umdrucken. Dabei sollte eine deutliche Kennzeichnung als IPR-Anfrage erfolgen.

- Es ist nicht Aufgabe der am IPR beteiligten Parlamente, IPR-Anfragen an ihre jeweilige Exekutive zu übermitteln, da dieses bereits durch den Vorsitz des Gipfels veranlasst wird.

d) Weiterleitung der Anfrage an die am Gipfel beteiligten Exekutiven durch den Gipfelvorsitz

- Der Vorsitz des Gipfels übermittelt die Anfrage an alle Exekutiven des Gipfels. Dabei macht der Vorsitz deutlich, welche Exekutiven die Anfrage zur Beantwortung und welche Exekutiven die Anfrage ggf. nur nachrichtlich erhalten. Der Vorsitz kann für die Beantwortung eine angemessene Frist setzen.

e) Der Gipfelvorsitz sammelt die Antworten, übersetzt sie und übermittelt sie an den IPR-Präsidenten.

- Der Vorsitz des Gipfels sammelt die Antworten.

- Sofern die einzelnen Exekutiven ihre Antworten nicht bereits zweisprachig zur Verfügung stellen, veranlasst der Vorsitz des Gipfels Übersetzungen, damit alle Antworten in französischer und deutscher Sprache vorliegen.

- Der Vorsitz des Gipfels übermittelt dem IPR-Präsidenten die gesammelten Antworten der Exekutiven des Gipfels. Ist eine erhebliche Verzögerung bis zum Vorliegen aller Antworten zu befürchten, kann eine Zwischennachricht unter Beifügung der bereits eingegangenen Antworten erfolgen.

f) Weiterleitung der Antworten durch den IPR-Präsidenten

- Der IPR-Präsident übermittelt die Antworten an den oder die Urheber der Anfrage (IPR- Abgeordnete/r).

- Der IPR-Präsident übermittelt die Antworten nachrichtlich an alle am IPR beteiligten Parlamente.

g) Information der IPR-Mitglieder (und der übrigen Parlamentarier) über die Antworten durch ihre Parlamente

- Die am IPR beteiligten Parlamente können die Anworten nachrichtlich umdrucken. Dabei sollte eine deutliche Kennzeichnung als IPR-Anfrage erfolgen.

3. Stellungnahmeersuchen des IPR

- Mit Stellungnahmeersuchen des IPR-Plenums an eine, mehrere oder alle Exekutiven des Gipfels wird entsprechend verfahren: Der IPR-Präsident übermittelt solche Stellungnahmeersuchen mit der Bitte um Einholung der Antworten der oder des Adressaten an den Vorsitz des Gipfels sowie nachrichtlich an alle am IPR beteiligten Parlamente.